Die gesetzten Termine werden von AUDITOR plus überwacht und Verantwortliche innerhalb der Software und darüber hinaus durch automatischen E-Mail-Versand benachrichtigt.
Das Arbeiten mit Stamm-Gefährdungsbeurteilungen und Katalogen erleichtert den Führungskräften ihre Arbeit enorm.
Neben der Erstellung von tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen bietet Ihnen AUDITOR plus auch die Möglichkeit Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV und dem „Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG) zu machen.
Ferner sind Gefährdungsbeurteilungen gem. § 3 BetrSichV (Arbeitsmittel) durchführbar.