allgegenwärtig: DSGVO
Für jeden Unternehmer war dieses Jahr ein Wort allgegenwärtig: DSGVO. Die „neue“ Datenschutz-Grundverordnung. Die Anwender unserer Arbeitsschutzsoftware AUDITOR plus arbeiteten frühzeitig mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem, welches die Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung beachtet. AUDITOR plus war also rechtzeitig DSGVO-konform.
Die DSGVO selbst ist dabei gar nicht so neu. Denn grundsätzlich wurde sie bereits vor zwei Jahren eingeführt. Seit dem 25.05.2018 gilt sie unwiderruflich.
Die Änderungen für das eigene Unternehmen, zum Beispiel in Bezug auf die Internetpräsenz und die Verwaltung der personenbezogenen (Kontakt-)Daten etc., sind ohnehin schon eine Herausforderung. Die Datenschutz-Grundverordnung zusätzlich in der Firmen-Software (zum Beispiel im aktiven ERP-System etc.) ordnungsgemäß zu befolgen, scheint eine Mammutaufgabe. Besonders, wenn man die sensiblen Daten auch noch in verschiedenen Programmen verwaltet.
Wenn Sie ebenfalls mit einer DSGVO-konformen Arbeitsschutz-Software arbeiten möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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Als Unternehmer ist die Arbeit mit personenbezogenen Daten nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung nun eine noch größere Herausforderung. Die DSGVO nennt im Kern sechs Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Und die Einhaltung dieser Grundsätze muss nachweisbar dokumentiert werden.
So gibt es zum Beispiel den Grundsatz der „Datenminimierung“. Das bedeutet, dass nur noch dem Zweck angemessene und auf das notwendige Maß beschränkte Daten gespeichert werden dürfen. Der Grundsatz der „Speicherbegrenzung“ fordert dabei gleichzeitig auch, dass die Daten in einer Form gespeichert werden müssen, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es nötig ist.
Für den ein oder anderen wirken diese Formulierungen teils sehr undurchsichtig und oberflächlich oder sie erscheinen zumindest so, als wären sie nur mit großem Aufwand in der Praxis umsetzbar. Umso wichtiger ist es dann natürlich, mit einem Arbeitsschutzmanagementsystem zu arbeiten, dass den Anwender bei der DSGVO-konformen Anwendung unterstützt.
Eines der zentralen Rechte der DSGVO ist das „Recht auf Vergessenwerden“. Auf der einen Seite hat die betroffene Person das Recht, dass alle sie betreffenden Daten gelöscht werden. Zum anderen muss auch der Verarbeiter der Daten selbst aktiv die Daten löschen, sobald es keinen Grund mehr für eine Sicherung und Verarbeitung gibt.
Diesen Vorgang in einer so durchdachten sowie umfangreichen Software für Arbeitssicherheit wie AUDITOR plus zu integrieren und mit allen bereits bestehenden Verknüpfungen zu synchronisieren, hat das Entwicklerteam der HNC-Datentechnik elegant und mit Bravour gelöst. Dabei muss ein simples und gleichzeitig wirkungsvolles Sicherheitsprotokoll durchlaufen werden.
Die Abfrage zur Löschfunktion wird zum Beispiel erst aktiv, sobald für den Mitarbeiter ein Austrittsdatum hinterlegt wurde. Danach, für die endgültige Löschung, müssen verschiedene Abfragen aktiv vom Anwender bestätigt werden. Der Mitarbeiter wird anschließend, inkl. seiner personenbezogenen Daten, aus dem System gelöscht.
Um zu erfahren, welche Querverweise und Verknüpfungen in der Arbeitsschutz-Software AUDITOR plus bei einer Löschung berücksichtigt werden, zum Beispiel in den Unterweisungen und Arbeitsmedizinischen Vorsorgen etc., freuen wir uns auf Ihren Anruf. Oder vereinbaren Sie direkt einen Termin für Ihre individuelle Online-Präsentation.