Lt. neuer Regelungen im Infektionsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regeln ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren und zu dokumentieren. Diese Regelungen gelten befristet bis einschließlich 19. März 2022.
(Quelle: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html)
Mit AUDITOR plus können Sie genau diesen Verpflichtungen schnell und unkompliziert nachkommen und die relevanten Informationen abrufbereit vorhalten. Darüber hinaus können Sie bei Bedarf Intervalle für mögliche Nachfolgetermine hinterlegen.
Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Informationen. Für unsere Kunden haben wir dazu eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt.